BESTIMMUNGEN
Auskunft über alle zur Ausstellung ge
hörigen Werke ertheilt der Secretär des
Hauses, welcher auch die Vermittlung von
Ankäufen leitet. Sollten jedoch einzelne
Käufer durch persönlichen Verkehr mit den
betreffenden Künstlern Kunstwerke erwer
ben, so bittet man, dies gefälligst anzuzeigen
und den Kaufschilling JEDENFALLS im
Secretariat des Künstlerhauses erlegen zu
wollen.
Bei Ankäufen ist der dritte Theil des
Kaufpreises als Angabe bar zu erlegen,
die Restzahlung erfolgt vor Schluss der
Ausstellung.
Die verkäuflichen Objecte sind mit einem
* bezeichnet.
Die Secretariats-Kanzlei befindet sich im
Parterre des Hauses.
Die allfälligen auf angekaufte Werke
entfallenden Transport- und Zoll-Spesen
sind VON DEM KÄUFER zu entrichten.