VERKAUFSBEDINGUNGEN
DER VERKAUF WIRD AUS-
SCHLIESSLICH DURCH DAS
SEKRETARIAT VER-
MITTELT. BEI, ANKÄUFEN WIRD
VON DEN KÄUFERN EIN AUF-
GELDVON 10% VOM ERSTEHUNGS-
PREISE EINGEHOBEN. DER
KAUFPREIS IST MIT RÜCK-
SICHT AUF DIE SCHWANKENDEN
KURSE BEI ABSCHLUSS DES
KAUFES ‚IN VOLLER HÖHE IN
MARKWÄHRUNG ZU ERLEGEN.
DAS SEKRETARIAT IST JEDOCH
GERNE BEREIT, BEI ERLAG VON
ANDERER WÄHRUNG, IN ENT-
SPRECHENDER HÖHE, DIE
ERFORDERLICHE MARKSUMME
GEGEN NACHTRÄGLICHE
VERRECHNUNG ZU BE-
SORGEN. DIE ZUSTELLUNG
DER KUNSTWERKE ERFOLGT
NACH SCHLUSS DER AUS-
STELLUNG AUF RECHNUNG
UND GEFAHR DES KÄUFERS