Full text: Oesterreichischer Kunst-Verein in Wien: Eröffnet am 26. April 1891

  
          
   
  
  
  
  
  
      
    
  
     
   
   
   
  
   
  
  
  
  
    
   
  
N 
Der Oesterreichische Kunstverein versendei eben seine Kin- 
ladungen für die gegenwärtige Auss%tellungs-Saison. 
Derselbe ‘hat während‘ der”’39 Jahre seines) bisherigen Bestandes die Yeden- 
tende Anzahl von 48,562 Kunstwerken zur öffentlichen Anschauung gebracht und — 
theils durch Vereins-Ankäufe selbst, theils durch Vermittlung, respective Privat- 
Ankäufe -— der Kunst die Summe von 1,688.136 Gulden ö. W. zufliessen gemacht. 
Die Mitglieder des Oesterreichischen Kunstvereines geniessen bedeutende 
Vortheile, welche vzu;/der geringen / Beitragsgebühr! kaum! im Verhältnisse stehen. 
Gegen Erlag der jährlichen Mitgliedsgebühr von nur 10 fi. 50 kr. erwirbt das 
Mitglied sammt Familie das Recht, Tag für Tag die Expositionen, die der Kunst- 
verein veranstaltet; zu besuchen: } 
Jedem Mitgliede wird überdies nebst der Mitgliedskarte ein 
Antheilschein erfolgt, welcher bei der En de.December stattfindenden 
Gewinnst-Verlosung auf alle Treffer mitspielt und im ungünstigsten Falle, 
wenn kein Gewinn darauf entfiele, ein Verlosungs-Geschenk (Prämie), erhält. 
Mitgliedskarten und Antheilscheine des Vesterreichischen Kunstvereines sind 
an der Tages-Cassa des Institutes zu beziehen. 
Gemäss 8. 14 der Vereinsstatuten sind‘ bei jedem‘ Ankaufe./eines | ausländischen 
Kunstwerkes der KEingangszoll/ und die Transport-Spesen von dem Käufer zu 
vergüten. 
Die Mitgliedskarte gilt immer vom Tage des Kintfrittes an 
ein volles Jahr. 
Preis einer Mitgliedskarte 10 fl. 50 kr. 
Preis eines Antheilscheines zur Gewinnst-Verlosung pro 1891 
5 fl. 25 kr. 
—— ZERO — 
MS P. T. Mitgliedern oder Theilnehmern "a 
kann nach Bezahlung der Mitgliedskarte oder des Antheilscheines die diesjährige 
Vereinsprämie über besonderes Verlangen sofort ausgefolgt werden. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.