VERKAUFSBEDINGUNGEN
DIE MIT * BEZEICHNETEN WERKE SIND
VERKÄUFLICH — AUSKÜNFTE ÜBER
ALLE AUSGESTELLTEN WERKE ER-
TEILT DAS SEKRETARIAT, WELCHES
AUCH DIE KÄUFE VERMITTELT — DIE
PREISLISTE IST AN DER KASSA ER-
HÄLTLICH — FÜR ANGEKAUFTE WER-
KE IST EIN DRITTEL DES KAUF-
PREISES BAR ZU ERLEGEN; DIE REST-
ZAHLUNG HAT VOR SCHLUSS DER
AUSSTELLUNG ZU ERFOLGEN — DIE
AUSFOLGUNG ODER VERSENDUNG DER
KUNSTWERKE ERFOLGT ERST NACH
SCHLUSS DER AUSSTELLUNG FÜR
RECHNUNG UND GEFAHR DES KÄUFERS.