Die Nummerirung der Ausstellungs-Gegenstände wurde nach
Massgabe des Uebergabs-Protokolles der k. k. Burghauptmannschaft
beibehalten. Bei der Mannigfaltigkeit und verschiedenen Grösse der Aus-
stellungs- Gegenstände war es. jedoch unmöglich, auch bei Placirung
derselben auf die Reihenfolge der erwähnten Protokolls- Nummern
Rücksicht zu nehmen.
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