ESTIIMUNGEN.
Auskunft über alle zur Ausstellung gehörigen Werke ertkeilt der
Secretär des Hauses, welcher auch die Vermittlung von Ankäufen leitet.
Sollten jedoch einzelne Käufer durch persönlichen \ erkehr mit den
betreffenden Künstlern Kunstwerke erwerben, so bittet man dieses
gefälligst anzuzeigen und den Kaufschilling jedenfalls im Secretariate
des Künstlerhauses erlegen zu wollen.
Bei Ankäufen ist der dritte Theil des Kaufpreises sofort zu erlegen;
die Bestzahlung erfolgt bei Uebernahme des Kunstwerkes nach Schluss
der Ausstellung.
Die Secretariats-Kanzlei befindet sieh links vom Stiftersaale. Kanzlei
stunden von 11—3 Uhr.
Die auf angekaufte Werke entfallenden Transportkosten und Zoll
Spesen sind von dem Käufer zu entrichten.