K. Moser.
STATUTEN der
Vereinigung ....
bildender
Künstler
Oesterreichs. . . .
I. Zweck der Vereinigung und Mittel
zu dessen Erreichung.
§ 1. Zweck der Vereinigung ist die Förde
rung von künstlerischen Interessen, vor Allem
Hebung des Kunstsinnes in Oesterreich.
§ 2. Zur Erreichung desselben dient:
a) die Vereinigung von in den österreichischen
Erblanden und im Auslande lebenden öster
reichischen Künstlern;
b) der Contact mit hervorragenden fremdländi
schen Künstlern;
c) die Veranstaltung von Ausstellungen in
Wien, den grösseren Städten der Monarchie
und im Auslande, um österreichische Kunst
zu fördern und zur Geltung zu bringen;
d) die Heranziehung der bedeutendsten Kunst
leistungen fremder Länder zur Anregung
des österreichischen Publicums über den
Gang der allgemeinen Kunstentwicklung.
§ 3. Der Sitz der Vereinigung ist dauernd
Wien.
§ 4. Die Vereinigung besteht aus Stiftern
und Mitgliedern. Stifter sind Kunstfreunde,
welche die Vereinigung materiell unterstützen,
und haben solche durch eine Ehrenkarte Zutritt
zu allen Veranstaltungen der Vereinigung. Die
Mitglieder unterscheiden sich in ordentliche und
correspondirende; Mitglieder können nur aus
übende Künstler werden, und zwar werden
österreichische Künstler ordentliche Mitglieder;
correspondirende Mitglieder werden jene aus
ländischen Künstler, welche sich um die Kunst
besonders verdient gemacht haben.
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