Full text: Katalog der I. Kunst-Ausstellung der Vereinigung bildender Künstler Österreichs

K. Moser. 
STATUTEN der 
Vereinigung .... 
bildender 
Künstler 
Oesterreichs. . . . 
I. Zweck der Vereinigung und Mittel 
zu dessen Erreichung. 
§ 1. Zweck der Vereinigung ist die Förde 
rung von künstlerischen Interessen, vor Allem 
Hebung des Kunstsinnes in Oesterreich. 
§ 2. Zur Erreichung desselben dient: 
a) die Vereinigung von in den österreichischen 
Erblanden und im Auslande lebenden öster 
reichischen Künstlern; 
b) der Contact mit hervorragenden fremdländi 
schen Künstlern; 
c) die Veranstaltung von Ausstellungen in 
Wien, den grösseren Städten der Monarchie 
und im Auslande, um österreichische Kunst 
zu fördern und zur Geltung zu bringen; 
d) die Heranziehung der bedeutendsten Kunst 
leistungen fremder Länder zur Anregung 
des österreichischen Publicums über den 
Gang der allgemeinen Kunstentwicklung. 
§ 3. Der Sitz der Vereinigung ist dauernd 
Wien. 
§ 4. Die Vereinigung besteht aus Stiftern 
und Mitgliedern. Stifter sind Kunstfreunde, 
welche die Vereinigung materiell unterstützen, 
und haben solche durch eine Ehrenkarte Zutritt 
zu allen Veranstaltungen der Vereinigung. Die 
Mitglieder unterscheiden sich in ordentliche und 
correspondirende; Mitglieder können nur aus 
übende Künstler werden, und zwar werden 
österreichische Künstler ordentliche Mitglieder; 
correspondirende Mitglieder werden jene aus 
ländischen Künstler, welche sich um die Kunst 
besonders verdient gemacht haben. 
.
	        
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