Full text: Katalog der I. Kunst-Ausstellung der Vereinigung bildender Künstler Österreichs

J. Hoffmann. 
mehrerer Mitglieder bewilligen. Solche unter 
liegen nicht der gewöhnlichen Jury, und kann 
ihr Arrangement von dem oder den Ausstellern 
selbst besorgt werden; doch bleibt dem Arbeits 
ausschüsse ein Vetorecht in Bezug auf einzelne 
Ausstellungsobjecte gewahrt. 
§ 19. Am Firnisstage, d. i. am Tage vor 
der Eröffnung, haben alle Mitglieder und Aus 
steller Zutritt in den Ausstellungsräumen. 
§ 20. Die Eröffnung der Ausstellungen 
findet in Anwesenheit geladener Gäste, darunter 
alle Stifter, statt. 
Die Ausstellung währt 
vom 26. März bis 15. Juni 
und ist täglich von Morgens 
9 Uhr bis Abends 6 Uhr 
geöffnet.
	        
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