AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN.
VERPACKUNG. Die Kunstwerke sind mit grösster
Sorgfalt in starken, allseitig geschlossenen Holzkisten zu
verpacken. Die Gläser sind mit Papier zu überkleben.
Die Vereinigung, beziehungsweise die Transport'Ver'
Sicherungsgesellschaft leistet bei mangelhafter Verpackung
keinen Schadenersatz. Die Frachtbriefe sind mit der Be'
Zeichnung „Ausstellungsobject" zu versehen.