Full text: VIII. Ausstellung Vereinigung Bildender Künstler Österreichs Secession

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KOSTEN DER EINSENDUNG. Die Vereinigung 
trägt die Frachtspesen (hin und zurück) aller von der Jury 
angenommenen Werke. Eilgut', Post', Nachnahme' und 
andere Nebenspesen werden nicht getragen. 
HAFTUNG. Alle Kunstwerke werden vom Tage ihres 
Eintreffens im Ausstellungsgebäude bis zu ihrer Rück' 
Sendung mit dem vollen Werthe gegen Feuerschaden ver' 
sichert. Es wird denselben in jeder Richtung die grösste 
Sorgfalt gewidmet, auch wird die strengste Aufsicht geübt 
werden. Eine darüber hinausgehende Verantwortung für 
etwaigen Schaden kann jedoch die Vereinigung nicht auf 
sich nehmen. 
ZULASSUNG. Laut Geschäftsordnung hat den Juroren 
bei ihren Entschlüssen über Aufnahme oder Ablehnung 
eines eingereichten Werkes ausschliesslich dessen künst' 
lerischer Werth massgebend zu sein, so dass Werke aller
	        
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