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KOSTEN DER EINSENDUNG. Die Vereinigung
trägt die Frachtspesen (hin und zurück) aller von der Jury
angenommenen Werke. Eilgut', Post', Nachnahme' und
andere Nebenspesen werden nicht getragen.
HAFTUNG. Alle Kunstwerke werden vom Tage ihres
Eintreffens im Ausstellungsgebäude bis zu ihrer Rück'
Sendung mit dem vollen Werthe gegen Feuerschaden ver'
sichert. Es wird denselben in jeder Richtung die grösste
Sorgfalt gewidmet, auch wird die strengste Aufsicht geübt
werden. Eine darüber hinausgehende Verantwortung für
etwaigen Schaden kann jedoch die Vereinigung nicht auf
sich nehmen.
ZULASSUNG. Laut Geschäftsordnung hat den Juroren
bei ihren Entschlüssen über Aufnahme oder Ablehnung
eines eingereichten Werkes ausschliesslich dessen künst'
lerischer Werth massgebend zu sein, so dass Werke aller