Full text: VIII. Ausstellung Vereinigung Bildender Künstler Österreichs Secession

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Arten bildender Kunst, wenn sie obiger Bedingung ent-' 
sprechen, aufzunehmen sind, also auch solche, bei denen 
sich der Künstler irgend einer kunstgewerblichen Technik 
als Ausdrucksmittel bedient hat. Bei den Ausstellungen in 
"Wien sind nur daselbst noch nicht ausgestellt gewesene 
Werke zulässig. Architekten stellen eigenhändige Zeiclv 
nungen aus, ferner Reproductionen oder Plastiken, soweit 
sie zur Ergänzung des ausgestellten, eigenhändig gear' 
beiteten Projectes dienen. Bureau 'Arbeiten sind ausge' 
schlossen, desgleichen als Massenartikel erzeugte Objecte. 
RÜCKTRANSPORT. Die Einsender werden ersucht, 
ihre Dispositionen behufs Weitersendung im Falle des 
Nichtverkaufes rechtzeitig mitzutheilen. Erfolgt dieselbe 
vor Schluss der Ausstellung nicht, so geschieht die Rück' 
Sendung an den Einsender. 
DIE RECLAMATIONSFRIST währt vier Wochen,
	        
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