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Arten bildender Kunst, wenn sie obiger Bedingung ent-'
sprechen, aufzunehmen sind, also auch solche, bei denen
sich der Künstler irgend einer kunstgewerblichen Technik
als Ausdrucksmittel bedient hat. Bei den Ausstellungen in
"Wien sind nur daselbst noch nicht ausgestellt gewesene
Werke zulässig. Architekten stellen eigenhändige Zeiclv
nungen aus, ferner Reproductionen oder Plastiken, soweit
sie zur Ergänzung des ausgestellten, eigenhändig gear'
beiteten Projectes dienen. Bureau 'Arbeiten sind ausge'
schlossen, desgleichen als Massenartikel erzeugte Objecte.
RÜCKTRANSPORT. Die Einsender werden ersucht,
ihre Dispositionen behufs Weitersendung im Falle des
Nichtverkaufes rechtzeitig mitzutheilen. Erfolgt dieselbe
vor Schluss der Ausstellung nicht, so geschieht die Rück'
Sendung an den Einsender.
DIE RECLAMATIONSFRIST währt vier Wochen,