VIII
gestellt, als sie nicht für andere Zwecke
dringend benöthigt würden.
Naturgemäss darf die jetzige Auf
stellung nur als Provisorium aufgefasst
werden. Man musste sich auch mit der
Vorführung eines Theiles der vorhandenen
Werke begnügen und der Räumlichkeiten
wegen auf ein strenges System der An
ordnung verzichten; immerhin konnten,
dem erwähnten Uebereinkommen ent
sprechend, bereits jetzt schon einzelne
Erwerbungen des Landes Niederösterreich
und der Stadt Wien berücksichtigt werden.
Soweit es die Räumlichkeiten ge
statteten, suchte man auch eine gewisse
historische und locale Anordnung durch
zuführen, wobei man die Räume rechts
vom Eingänge mehr den neueren Aus
ländern, die auf der anderen Seite den
älteren Meistern und Oesterreichern zu
wies. Und zwar schreitet man hiebei
vom Neueren zum Aelteren zurück.