Auktions-Bedingungen
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Be-
zahlung in österreichischer Kronen-Währung unter
Zurechnung eines Aufgeldes von zehn Prozent zum
Erstehungspreise, |
Das mindeste Angebot ist 1 Krone, auch kann
nicht weniger als um 1 Krone, über 100 Kronen um
5 Kronen, über 1000 um 50 Kronen gesteigert werden.
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können
nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur
genauen Besichtigung ausgestellt waren.
Der Auwuktionator behält sich das Recht vor,
Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder die
Nummernfolge zu unterbrechen,
Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppel-
gebot behält sich der Auktionator das Recht vor, die
betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu
lassen.
Die Objekte werden nach erfolgtem Zuschlag
Eigentum des Erstehers. Dieselben werden zwar auf
Verlangen bis zu deren Uebernahme am Schlusse des
Auktionstages sorgfältig aufbewahrt, jedoch ohne
weitere Haftung für mögliche Beschädigung.
Der Transport der erstandenen Objekte hat aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu er-
folgen und die Firma übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Aufträge übernimmt das Sekretariat der Secession
und die unterzeichnete Firma, ;
Alfred Wawra
beeideter Sachverständiger
Wien, Lothringerstraße 14