Full text: Ernst Stöhr zum Gedächtnis = Versteigerung des künstlerischen Nachlasses Ernst Stöhr durch C.J. Wawra im Gebäude der Secession, Montag den 28. und Dienstag den 29. Oktober 1918

  
Auktions-Bedingungen 
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Be- 
zahlung in österreichischer Kronen-Währung unter 
Zurechnung eines Aufgeldes von zehn Prozent zum 
Erstehungspreise, | 
Das mindeste Angebot ist 1 Krone, auch kann 
nicht weniger als um 1 Krone, über 100 Kronen um 
5 Kronen, über 1000 um 50 Kronen gesteigert werden. 
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können 
nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur 
genauen Besichtigung ausgestellt waren. 
Der Auwuktionator behält sich das Recht vor, 
Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder die 
Nummernfolge zu unterbrechen, 
Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppel- 
gebot behält sich der Auktionator das Recht vor, die 
betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu 
lassen. 
Die Objekte werden nach erfolgtem Zuschlag 
Eigentum des Erstehers. Dieselben werden zwar auf 
Verlangen bis zu deren Uebernahme am Schlusse des 
Auktionstages sorgfältig aufbewahrt, jedoch ohne 
weitere Haftung für mögliche Beschädigung. 
Der Transport der erstandenen Objekte hat aus- 
schließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu er- 
folgen und die Firma übernimmt keine Haftung für 
eventuelle Verluste oder Beschädigungen. 
Aufträge übernimmt das Sekretariat der Secession 
und die unterzeichnete Firma, ; 
Alfred Wawra 
beeideter Sachverständiger 
Wien, Lothringerstraße 14 
 
	        
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