VERKAUF DER KUNSTWERKE
Der Verkauf der ausgestellten Kunst-
= werke erfolgt ausschließlich durch
die Sekretärin der Vereinigung
Die Preise sind im Sekretariate zu
erfahren
Bei Ankauf von Werken ist ein
Drittel des Kaufpreises als Anzahlung
zu erlegen; der restliche Betrag wird
mit Schluß der Ausstellung erbeten
Die angekauften Kunstwerke werden
nach Schluß der Ausstellungauf Kosten
und Gefahr des Käufers zugestellt
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