Full text: Katalog der Weihnachts-Ausstellung: 419. Ausstellung

    
    
  
  
  
  
  
    
    
   
    
  
  
  
   
    
    
    
   
    
BESTIMMUNGEN. 
Der Verkauf der ausgestellten Kunstwerke erfolgt an der 
Vereinskasse. Auch bei persönlichem Verkehr des Käufers mit den 
betreffenden Künstlern oder Eigentümern der Kunstwerke ist der 
Kaufpreis jedenfalls an der Kasse zu erlegen. 
Bei Ankäufen ist der dritte Teil des Kaufpreises baar zu be- 
zahlen, der Rest bei Schluß der Ausstellung und werden sodann 
die angekauften Kunstwerke übergeben oder auf Kosten und Gefahr 
des Käufers zugestellt. 
Zu dem vereinbarten Kaufpreis wird bei jedem Kunstwerk 
ein Zuschlag von 5%) für Vereinszwecke eingehoben. 
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Der „Österreichische Kunstverein“ hat während der 55 Jahre 
seines Bestehens 55.535 Kunstwerke zur öffentlichen Anschauung 
gebracht, und teils durch Vereins-Ankäufe, teils durch Vermittlung 
von Privat-Ankäufen, den bildenden Künstlern die Summe von 
gegen vier Millionen Kronen zugeführt. 
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Der Preis der Mitgliedskarte für das Vereinsjahr — beginnend 
mit 1. Dezember und endigend mit 30. November — beträgt K 22.—. 
Der Inhaber einer Mitgliedskarte ist berechtigt: 
1. Zum freien Besuch der Vereins-Ausstellungen .für sich und 
Familie (d i. Gemahlin und Kinder) sowie für sich zu deren Be- 
schickung. 
2. Zum unentgeltlichen Bezug der jährlichen Vereinsprämie, 
3. Zum unentgeltlichen Bezug einer Serie von 10 Losen ä 
1 Krone zur statutenmäßigen Gemälde-Lotterie im November jeden 
Jahres. Auf jede Serie von 10 Losen entfällt mindestens 1 Kunstblatt 
als Gewinn,
	        
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