BESTIMMUNGEN.
Der Verkauf der ausgestellten Kunstwerke erfolgt an der
Vereinskasse. Auch bei persönlichem Verkehr des Käufers mit den
betreffenden Künstlern oder Eigentümern der Kunstwerke ist der
Kaufpreis jedenfalls an der Kasse zu erlegen.
Bei Ankäufen ist der dritte Teil des Kaufpreises baar zu be-
zahlen, der Rest bei Schluß der Ausstellung und werden sodann
die angekauften Kunstwerke übergeben oder auf Kosten und Gefahr
des Käufers zugestellt.
Zu dem vereinbarten Kaufpreis wird bei jedem Kunstwerk
ein Zuschlag von 5%) für Vereinszwecke eingehoben.
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Der „Österreichische Kunstverein“ hat während der 55 Jahre
seines Bestehens 55.535 Kunstwerke zur öffentlichen Anschauung
gebracht, und teils durch Vereins-Ankäufe, teils durch Vermittlung
von Privat-Ankäufen, den bildenden Künstlern die Summe von
gegen vier Millionen Kronen zugeführt.
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Der Preis der Mitgliedskarte für das Vereinsjahr — beginnend
mit 1. Dezember und endigend mit 30. November — beträgt K 22.—.
Der Inhaber einer Mitgliedskarte ist berechtigt:
1. Zum freien Besuch der Vereins-Ausstellungen .für sich und
Familie (d i. Gemahlin und Kinder) sowie für sich zu deren Be-
schickung.
2. Zum unentgeltlichen Bezug der jährlichen Vereinsprämie,
3. Zum unentgeltlichen Bezug einer Serie von 10 Losen ä
1 Krone zur statutenmäßigen Gemälde-Lotterie im November jeden
Jahres. Auf jede Serie von 10 Losen entfällt mindestens 1 Kunstblatt
als Gewinn,