Aluktions-Bedingungen. RB
SE Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österreichischer Kronenwährung
unter Zurechnung eines Aufgeldes von fünf Prozent vom Erstehungspreise,
Sämtliche Gemälde werden vorher zur öffentlichen Besichtigung ausgestellt und können
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Die bei jedem Gemälde vermerkte Zahl ist als Ausrufungspreis aufzufassen, der aufs
niedrigste mit beiläufig dem Drittel des Schäßwertes berechnet wurde.
Sür die Reihenfolge bei der Versteigerung ‚wird nach Tunlichkeit die MNumerierung des
Kataloges beibehalten, e
Die Namensbezeichnungen sind, soweit sie nicht auf Grund fachwissenschaftlicher Begutachtung
festgestellt werden konnten, nach Angabe der Vorbesikger beibehalten worden.
Kaufaufträge von Reflektanten, welche der Auktion nicht persönlich beiwohnen können, über-
nehmen die hierzu bevollmächtigten Sunktionäre des unterzeichneten Vereines,
Nach erfolgtem Zuschlag gehen die erstandenen Gegenstände in den BesiB des Erstehers
über. Die Auktionsleitung übernimmt zwar. die erstandenen Gemälde zur Aufbewahrung, jedoch ohne
EEE jede Haftung. Der Transport der erstandenen Objekte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Österreichischer Kunstverein
Wien, I. Bez., Weihburggasse Yir. 22.
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