BESTIMMUNGEN.
Der Verkauf der ausgestellten Kunstwerke erfolgt an der
Vereinskasse. Auch bei persönlichem Verkehr des Käufers mit den
betreffenden Künstlern oder Eigentümern der Kunstwerke ist der
Kaufpreis jedenfalls an der Kassa zu erlegen.
Bei Ankäufen ist der dritte Teil des Kaufpreises baar zu
bezahlen, der Rest bei Schluss der Ausstellung und werden sodann
die angekauften Kunstwerke übergeben oder auf Kosten und Gefahr
des Käufers, zugestellt.
Zu dem vereinbarten Kaufpreis wird bei jedem Kunstwerk
ein Zuschlag von 5%, für Vereinszwecke eingehoben.
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Der „Österreichische Kunstverein‘ hat während der 55 Jahre
seines Bestehens 55.535 Kunstwerke zur öffentlichen Anschauung
gebracht und teils durch Vereins-Ankäufe, teils durch Vermittlung
von Privat-Ankäufen, den bildenden Künstlern die Summe von
gegen vier Millionen Kronen zugeführt.
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Der Preis der Mitgliedskarte für das Vereinsjahr — be-
ginnend mit 1. Dezember und endigend mit 30. November —
beträgt K 22.—
Der Inhaber einer Mitgliedskarte ist berechtigt:
1. Zum freien Besuch der Vereinsausstellungen für sich
und Familie (d. i. Gemahlin und Kinder) sowie für sich zu deren
Beschickung.
2. Zum unentgeltlichen Bezug der jährlichen Vereinsprämie.
3. Zum unentgeltlichen Bezug einer. Serie von 10 Losen
A 1 Krone zur statutenmäßigen Gemälde-Lotterie im November
jeden Jahres. Auf jede Serie von 10 Losen entfällt mindestens
1 Kunstblatt als Gewinn.
Die dekorative Ausstattung von der Firma
Johann Backhausen & Söhne
0 0.0.0 Ok. k. Hoflieferanten. 0.0.0 00
WIEN, I., HEINRICHSHOF.
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