Full text: XXXIII. Ausstellung der Vereinigung Bildender Künstler Österreichs Secession Wien

  
  
DRITTES PREISAUSSCHREIBEN 
IM „ERDGEIST“, WIEN, AM 6. MARZ 1909. 
Im Auftrage der Austria-Brauerei, Wien Ndf., veranstaltet der „Erdgeist“ eine 
PLAKAI-KONKURRENZ 
für das „Triumph“ Doppelmalzbier der genannten Brauerei. 
Es gelangen insgesamt drei Preise zur Verteilung : 
Der erste Preis beträgt .. .. .... K 1000.— 
Der zweite Preis beträgt ...... „ 1400.— 
Der dritte Preis beträgt .,.....„ 300,— 
Die Preise werden nach Veröffentlichung des Richterspruches den Preisträgern 
sofort bar von der Austria-Brauerei ausbezahlt. 
Die Zusammensetzung der Jury wirdin einem der nächsten Hefte bekanntgegeben. 
KONKURRENZBEDINGUNGEN: 
ı. Das Preisausschreiben gilt nur für bisher in keiner Weise veröffentlichte Arbeiten, 
2. Die Einsendungen müssen in derselben Größe und in denselben Farben ausgeführt 
sein, die der Künstler bei dem gedruckten Plakat angewendet wissen will, 
3. Das Plakat soll in ein bis fünf Farben ausgeführt sein und sich zur Reproduktion 
in Lithographie eignen. Verlangt wird ein Entwurf für ein Straßenplakat in der Größe 
von 95: 126 cm oder 190: I26.cm, Format hoch oder quer. In das Bild wären harmo- 
nisch einzupassen die Worte „Triumph“ Doppelmalzbier, Austria-Brauerei Wien Ndf. — 
eventuell die Telephonnummer .1675. 
Es könnte auch ein Entwurf in Konkurrenz treten, welcher in Zeichnung und Text 
angepaßt wäre dem Gedanken: Hier Ausschank von „Triumph“ Doppelmalzbier, 
4. Sämtliche Arbeiten müssen anonym und mit einem Motto versehen eingesendet werden; 
der Einsendung muß ein geschlossenes, mit demselben Motto versehenes Kuvert bei- 
liegen, das den Namen und die Adresse des Künstlers enthält. 
5. Spätester Einsendungstermin ist der ı. September 1909. Die Konkurrenz wird an diesem 
Tage um ı2 Uhr mittags geschlossen. 
6. Die Preiszuerkennung erfolgt am ı. November 1909. 
Die Zuerkennung der Preise erfolgt unter allen Umständen. 
Eine Teilung des ersten Preises findet im Falle der Gleichwertigkeit mehrerer Arbeiten 
nur unter zwei Konkurrenten statt. 
9. Die‘ preisgekrönten Arbeiten gehen mit allen Rechten in den Besitz der Austria- 
Brauerei über. . 
10. Die Austria-Brauerei behält sich vor, jede ihr gut erscheinende Einsendung bis zum 
31. Jänner 1910 zum Preise von 100 Kronen mit allen Rechten zu erwerben. 
Ir. Die preisgekrönten Arbeiten werden im 40. Heft laufenden Jahrganges des „Erdgeist“, 
das ist am ı. Oktober 1909, publiziert, im Falle unvorhergesehener Umstände im A41l., 
respektive 42. Hefte, 
ı2. Die vom Preisrichterkollegium ehrenvoll erwähnten Arbeiten werden in der Nummer 
des „Erdgeist“ vom ı. November bekanntgegeben und nach Maßgabe der Möglich- 
keit in der weiteren Folge ebenfalls im „Erdgeist“ publiziert. DER 
13. Durch die Beschickung der Konkurrenz ergibt sich der Preis- 
bewerber stillschweigend sämtlichen Konkurrenzbedingungen. ERDGEIST 
Sn 
   
432
	        
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