Gemäss S. 14 der Vereinsstatuten sind bei‘ jedem’ 'Ankaufe eines ausländischen.
Kunstwerkes der FEingangszoll 'und die Transport- Spesen von dem Käufer zu
vergüten.
L
"Die Mitgliedskarte eilt 4 immer vom Tage‘ des Eintrittes ı an
_ ein volles Jahr.
1882.