Full text: Oesterreichischer Kunst-Verein in Wien: 318. Ausstellung ; Mai - Juni 1882

  
  
  
} Prämien-Blätter für das Vereins-Jahr 1882. 
Die 4 Kupferstiche: 
T. IL 
„Frühlings-Erwachen.” „Dorf und Stadt.” 
Kupferstich nach E. Keiser., Kupferstich nach W. Maro. 
I. IV. 
„Sehnen.” „Träumen.” 
Kupferstiche nach Robert Beischlag. 
Diese Vereinsblätter bilden Pendants, was den P. T. Mit 
gliedern um so erwünschter sein dürfte. Es ist demnach Fürsorge getroffen, dass 
die P. T. Mitglieder oder Theiluehmer des Vereines, welche 2, 3 oder 4 Antheil- 
scheine zur Verlosung pro 1882 besitzen, jedenfalls die Prämien I und IT 
oder I, IT und III, respective I, II, IIT und IV erhalten, wenn auch bei der Serien- 
ziehung zur Vertheilung der Prämien (bei der Verlosung) eine und dieselbe Prämie 
zwei-, drei- oder viermal auf sie entfallen sollte. 
Besitzer nur eines Antheilscheines können die zweite dritte oder vierte 
Prämie gegen Aufzahlung von je 3 fl. 50 kr. bestellen. Nur wird ersucht, eine 
solche Bestellung wegen Bestimmung der Auflage "rechtzeitig zu veranlassen, da 
nach erfolgter Verlosung diesbezüglichen Wünschen nicht mehr Rechnung 
getragen werden könnte. 
Kunstfreunde oder Corporationen, 
Antheilscheinen besitzen, erhalten hiefür auch verschiedenartige, aus den Vor- 
jahren herrührende Prämienblätter. 
welche eine grössere Anzahl von 
1m Die Vertheilung der auf die P. T. Mitglieder und Theilnehmer 
für das Jahr 1882 entfallenden Vereinsblätter wird nach Massgabe der‘ ange- 
schafften Prämien-Vorräthe bei der Gewinnst- Verlosung durch eine eigene 
Serien-Ziehung entschieden und kann sohin eine beliebige Auswahl unter 
den 4 Jahres-Prämien nicht stattfinden. 
  
Gemäss 8. 14 der Vereinsstatuten sind bei jedem Ankaufe eines ausländischen 
Kunstwerkes der Eingangszoll und die Transport-Spesen von dem Käufer zu 
vergüten. 
Die Mitgliedskarte gilt immer vom Tage des Eintrittes an 
ein volles Jahr. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.