Auctions -Bedingungen.
Die Kunstwerke werden vom 10. bis inclusive 17. April 1588 in den
Ausstellungssälen des‘ Oesterreichischen Kunstverecines
(Stadt, Tuchlauben Nr. 8) zur öffentlichen Anschauung gebracht und während
dieser acht Tage alle hierauf bezüglichen Auskünfte ertheilt, daher allfällige na ch-
trägliche Reclamationen nıch erfolgtem Ankaufe, resp. Zuschlage bei
der Auction, nicht berücksichtiget werden können. }
Die Versteigerung findet an Mittwoch den 18. April 1888, und an den
darauffolgenden Tagen, präcise von 1—4 Uhr Nachmittags, im grossen Saalc des
Oesterreichischen Kunstvereines statt.
Die Bilder müssen nach erfolgtem. Zuschlage vom P. T. Ersteher gegen
Baarzahlung in Oesterreichischer Währung s 0 fort nach täglichem Auetionsschluss
in Empfang genommen werden.
Der P. T. Käufer. hat ausser dem Erstehungspreise noch das übliche Au f-
geld von 5% des Kaufpreises bei der Vereins-Cassa zu entrichten..
Das Vervielfältigungsrecht hinsichtlich sämmtlicher zu dieser
Auction gelangenden Kunstwerke bleibt den dermaligen Verkäufern ausdrücklich
vorbehalten.
Allfällige Versendungen und Zustellungen angekaufter Bilder werden nur
auf. Kosten und Gefahr der P.T. Eigenthümer effectuirt.-
‘ Aufträge für diese Auction übernehmen alle Kunsthandlungen. Auch können
dieselben directe geleitet werden an:
Die Kanzlei
des
Oesterreichischen Kunstvereines
Stadt, Tuchlauben Nr. 8 (Schönbrunnerhaus).