Auctions-Bedingungen.
‘Die Versteigerung begint am Montag, den 29. April 1889,
und wird an den darauf folgenden Tagen fortgesetzt, präcise von "43 Uhr
Nachmittags angefangen, im grossen Saale des Oesterreichischen Kunst-
vereines (Stadt, Tuchlauben 8).
Die Bilder müssen nach erfolgtem Zuschlage vom P. T. Ersteher gegen
Baarzahlung in Oesterr. Währ. sofort nach täglichem Auections-Schlusse in Em-
pfang genommen werden.
Der P. T. Käufer hat ausser dem Erstehungs-Preise noch das übliche
Aufgeld von 5% des Kaufpreises bei der Vereins-Cassa zu entrichten.
Das Vervielfältigungsrecht hinsichtlich sämmtlicher zu dieser
Auction gelangenden Kunstwerke bleibt den dermaligen Verkäufern ausdrücklich
vorbehalten. :
Nachdem der Oesterreichische Kunstverein als gemeinnütziges Institut für
die in seinen Localitäten stattfindenden Kunstauctionen, und namentlich für Werke
alter. Meister, keinerlei Verantwortung übernehmen kann, da er Kunstwerke über-
haupt nur commissionsweise zum Verkaufe bringt,‘ können allfällige nachträg-
liche Reclamationen nach erfolgtem Ankaufe, respective Zuschlage bei
der Auction nicht berücksichtigt werden, — weder Yon Seite der Auctions-
veranstalter, resp. der Verkäufer selbst, noch von Seite der Mitlicitanten, respective
Käufer. S
. Es bietet jedoch die öffentliche Ausstellung der Kunstwerke,
welche in der Zeit vom. 20..bis 28. April in den Ausstellungssälen des
Oesterreichischen Kunstvereines stattfindet, hinlänglich Gelegenheit zur Prüfung.
Während dieser Zeit werden alle auf die Auction bezüglichen Auskün fte in der
Vereins-Kanzlei bereitwilligst ertheilt. ;
Allfällige Versendungen und Zustellungen angekaufter oder zurückgezogener
Bilder werden nur auf Kosten und Gefahr der P. T. Eigenthümer effectuirt.
Aufträge für diese Auction übernehmen alle Kunsthandlungen, Auch können
dieselben direete geleitet werden an:
Die Kanzlei
des
Oesterreichischen Kunstvereines
Stadt, Tuchlauben Nr. 8 (Schönbrunnerhaus).